Kia Garantie
Werksgarantie für Kia Personenwagen aus dem EWR
- Die Werksgarantie gilt für Fahrzeuge aus EU oder EWR, mit 7 Jahren Werksgarantie*, sofern sie innerhalb 12 Monaten ab der Verschiffung zugelassen, alle Unterhalts- und Servicearbeiten gemäss den Werksvorgaben ausgeführt und dokumentiert wurden.
*Bitte beachten Sie, dass die Werksgarantiedauer je nach Ursprungsland des Fahrzeuges nicht generell 7 Jahre beträgt.
Modelle | Basis | Durchrostung | Lack | Audio | Batterie** | |
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Alle Modelle | 7 Jahre 150'000 km | 12 Jahre unlimitierte km | 5 Jahre 150'000 km | 3 Jahre 100'000 km | 2 Jahre** |
- Kältemittel der Klimaanlage 1 Jahr
- Assistance; Verschleiss- und Serviceteile nicht durch die Garantie gedeckt
** Es besteht keine Garantiedeckung sofern das Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Monaten ab Verschiffungsdatum eingelöst wird.
Für Fahrzeuge aus EU oder EWR, mit 7 Jahren Werksgarantie*, welche nicht innert 12 Monaten nach der Verschiffung zugelassen wurden, bestehen Kürzungen der Werksgarantie. Untenstehend eine Aufstellung der Garantiedauern für Fahrzeuge welche 13 Monate nach der Verschiffung zugelassen wurden. Bedingung ist, dass alle Unterhalts- und Servicearbeiten gemäss den Werksvorgaben ausgeführt und dokumentiert wurden.
Modelle | Basis | Durchrostung | Lack | Audio | Batterie | |
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Alle Modelle | 83 Monate 150'000 km | 143 Monate unlimitierte km | 59 Monate 150'000 km | 35 Monate 100'000 km | 0 Jahre |
- Kältemittel der Klimaanlage nicht gedeckt
- Assistance; Verschleiss- und Serviceteile nicht durch die Garantie gedeckt
Auf Grund des Fahrzeug-Ausweises und des Fahrzeug-zugehörigen Serviceheftes kann die Werksgarantie-Deckung genau ermittelt werden. Eventuell auf obiger Liste fehlende Modelle können von Kia Schweiz AG gerne abgeklärt werden.